DARF ARCHITEKTUR SCHÖN SEIN ?

Ja, Architektur und Stadträume dürfen schön sein. Dies ist die Grundlage einer hohen Aufenthaltsqualität.

Kriterien sind:

Das Grundprinzip von jeglicher Form der Architektur ist STÜTZE und LAST

Stütze und Last sollten sich in der Fassade widerspiegeln. Allein durch diese Visualisierung entstehen in einer Fassade Gliederungselemente.

Gliederungselemente geben einer Fassade Vor- und Rücksprünge.

Vor- und Rücksprünge lassen bei wechselnden Lichteinfallswinkeln verschiedenste Schattenwürfe entstehen.

Licht- und Schattenwürfe geben in Zusammenhang mit den Gliederungselementen der Fassade im Sinne des Wortes ein GESICHT.

Das Gesicht einer Fassade nach oben genannten Merkmalen führt zu einer individuellen Ausprägung.

Individuelle Ausprägung verhilft dem menschlichen Grundbedürfnis nach Identifikation Rechnung zu tragen.

Gliederungselemente geben dem menschlichen Auge Halt im Sinne von „Erfassen einer Gesamtform über Details“.

Halt für das menschliche Auge ist nur durch „überschaubare Maße“ zu erreichen (Blickweite, Blickwinkel, Rufweite, optische und haptische Erfahrbarkeit der Oberflächen von Gehsteig, Straße, Wand /  Wechsel von Straßen- und Platzraum).

Grundvoraussetzung für überschaubare Maße sind Kleinteiligkeit der Grundstücke.

Kleinteiligkeit, urbane Verdichtung und Blockrandbebauung sind ein Teil der Prinzipien der Europäischen Stadt, manifestiert in der Charta von Leipzig 2007  www.bmub.bund.de , der hinsichtlich der Möglichkeiten urbaner Verdichtung das Bundesbaugesetz in seiner neuesten Version Rechnung trägt.

Hubertus Müller Dipl.- Ing. Architekt / Oberstudienrat Bildende Kunst a.D.