Hängepartie für Potsdams vom Aus bedrohtes Rechenzentrum:

Garnisonkirchenstiftung gibt keine Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes zum Erhalt des Gebäudes des Rechenzentrums.

Foto: Ottmer Wilmer PNN

In der letzten Sitzung des Kuratoriums der Garnisonkirchenstiftung hat aufgrund der „Komplexität des ins Auge gefassten Verfahrens“, „die etwaigen umfangreichen Auswirkungen von Änderungen des Bebauungsplanes und der Sanierungsziele“ sowie die „Vielzahl an offenen Fragen“ eine Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 nicht erteilt.
Siehe auch PNN vom 7.10.2025 https://www.tagesspiegel.de/potsdam/landeshauptstadt/hangepartie-fur-potsdams-vom-aus-bedrohtes-rechenzentrum-stiftung-garnisonkirche-sieht-viele-offene-fragen-14501441.html
Die Kuratoriumssitzung am 7. Oktober war die letzte Sitzung vor Auslaufen der Mietverträge zum 31.01.2026 für die verbliebenen Nutzer im Rechenzentrum.

Weshalb die Stiftung so entschieden hat und weshalb das Nutzungskonzept zum Weiterbetrieb des Rechenzentrums ab 2026 aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, beschreibt Andreas Kitschke im Detail in seinem Beitrag zur Potsdamer Spitze 2025/01.

Nachzulesen hier: https://www.mitteschoen.de/wp-content/uploads/2025/10/Potsdamer_Spitze_2025_Beitraege_Kitschke_.pdf

  • Die Entscheidung über Abriss, Duldung oder Nutzungsuntersagung liegt allein bei der Stadt Potsdam, vertreten durch die Bauaufsichtsbehörde und die Eigentümerin Pro Potsdam.
  • Die Stiftung hat keine rechtliche oder verwaltungsrechtliche Befugnis, über die Nutzung des Rechenzentrums zu entscheiden.
Potsdamer Spitze 2025/01 der Fördergesellschaft für den Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam e.V.
https://www.garnisonkirche-potsdam.eu/