Auf dem Festakt zur Einweihung des Turms der Garnisonkirche hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sich für den Erhalt des Rechenzentrums ausgesprochen:
„Im Stadtbild zeigt das Ensemble von wiederaufgebautem Turm und dem angrenzenden Rechenzentrum aus DDR-Zeiten die Ambivalenzen, die zuzulassen sich lohnt. So wie der Wiederaufbau des Turmes legitim war und bleibt und der Stadt etwas Gutes hinzufügt, so sollte auch das Rechenzentrum erhalten bleiben. Beide Gebäude müssen zu einer Koexistenz finden. Spannungsreich wird sie sein, diese Koexistenz, aber sie kann die Stadt in der Auseinandersetzung mit ihren verschiedenen Vergangenheiten wieder zusammenführen. Ich wünsche mir, dass dieses Areal mit offenem Blick für unsere ganze Geschichte eine Zukunft im Dialog findet.“
Der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende, der Fördergesellschaft für den Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam e.V. (FWG), Rechtsanwalt Cord Heinichen hat auf diese Einmischung in kommunale Angelegenheiten durch den Bundespräsidenten, folgende Stellungnahme abgegeben:
„Der von einigen FWG-Mitgliedern geäußerte Unmut über die Rede des Bundespräsidenten liegt sicherlich nicht mangelnder Respekt gegenüber dessen Amt zugrunde, sondern mangelnder Respekt des Bundespräsidenten gegenüber dem weiterhin geltenden – demokratisch zustande gekommenen – Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, das sog. Rechenzentrum (RZ) abzureißen.
Letztlich hat der Bundespräsident seine Eröffnungsrede nämlich genutzt, um seinen Parteifreund, den Oberbürgermeister, bei dessen tagespolitischem Kampf gegen den fortgeltenden RZ-Abrissbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zu unterstützen.
Außerdem widerspricht der Nichtabriss dem für das Gelände geltenden Bebauungsplan, bei dem es sich bekanntlich um eine Satzung, d. h. ein materielles Gesetz, handelt.
Der vom Bundespräsidenten propagierte Nichtabriss konterkariert damit in undemokratisch-übergriffiger Weise einen demokratisch zustande gekommenen Abrissbeschluss und ein demokratisch beschlossenes materielles Gesetz.
Eine hiervon zu unterscheidende Frage ist, wie man künftig mit dem RZ umgehen will.
Auch dies geht jedoch den Bundespräsidenten nur insofern etwas an, als er sich als Schirmherr des Wiederaufbaus der Garnisonkirche eigentlich dem Stiftungszweck der Stiftung Garnisonkirche Potsdam verpflichtet fühlen sollte, dessen Verwirklichung ohne die Umsetzung des Rz-Abrissbeschlusses letztlich nicht möglich ist.
Die Beantwortung der politisch und auch architektonisch interessanten Frage, ob man mit dem RZ künftig anders umgeht, als nach derzeitiger Beschlusslage bindend vorgesehen (Abriss), fällt auch nicht in die Entscheidungsbefugnis des Bundespräsidenten, sondern in die Entscheidungsbefugnis der demokratisch gewählten Stadtverordneten, die – im Unterschied zum hierfür demokratisch in keiner Weise legitimierten – Bundespräsidenten ihre früheren Beschlüsse aufheben bzw. abändern können, falls sich dafür die erforderlichen Mehrheiten finden.“
Cord Henrich Heinichen 1. Stellv. Vorsitzender
Fördergesellschaft für den Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam e.V.
2021 hörte sich das aus dem Bundespräsidialamt noch ganz anders an!
Als Mitteschön das Konzept der Europakirche für den Wiederaufbau des Kirchenschiffes an den Herrn Bundespräsidenten als Vorschlag für ein zukünftige Nutzung schickte, ließ er unmissverständlich ausrichten:
„Ich bitte daher um Verständnis, dass sich der Bundespräsident schon aus Gründen der ihm von der Verfassung wegen gebotene Neutralität nicht in die laufende Debatte vor Ort einmischen darf und möchte.“