Rechtlich unüberwindbare Hürden Rechtsanwalt Heinichen, Berlin

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Rechtanwalt Cord Henrich Heinichen Berlin, Kanzlei Heinichen & Laudien

Die wichtigsten Fakten aus dem Redebeitrag des Rechtanwaltes CORD HENRICH HEINICHEN zur Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters in Bezug auf das Haus der Demokratie und Rechenzentrum

Fakt Nr.1

Der Stifterwille ist gesetzt und unumstößlich – Wiederaufbau der Garnisonkirche – es besteht die Rechtspflicht, das Vermögen für den Wiederaufbau zu verwenden! Bei anderer Verwendung droht Strafverfolgung!

Fakt Nr.2

Der letzte Teilsatz wird aus der Pressemitteilung der Stiftung unterschlagen: „Das Stiftungskuratorium befürwortet den Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters. “
Heinichen: “Ob die Stiftung sich an seiner Umsetzung beteiligen darf, steht allerdings in den Sternen.“

Fakt Nr.3

Die Pressemitteilung  des Stiftungskuratoriums spricht nur von der Einbeziehung des Areals Rechenzentrum. Von einem Erhalt des Rechenzentrums, wie es uns der OB weismachen will,
ist hier nicht die Rede!

Einige Aussagen, die er in seiner Beschlussvorlage macht, sind also falsch und entsprechen dem Wunschdenken des Herrn Oberbürgermeisters.

Hier wird städtisches Geld veruntreut, wenn man trotz der stiftungsrechtlichen Hindernisse 500.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie ausgeben will.

Gutachten von Rechtanwalt Heinichen vom 7. Januar 2022