Andreas Kitschke im Hauptausschuss der SVV Potsdam am 5.1.2022 zum „Kompromissvorschlag“ um das Garnisonkirchenprojekt
Zu meiner Person: Ich bin Gründungsmitglied der Fördergesellschaft für den Wiederaufbau der Garnisonkirche Potsdam e. V. und gehöre dem Vorstand (mehrfach wiedergewählt) seit der Gründung 2005 an. Heute ist in den PNN zu lesen: „Den Blick auf das Gemeinsame lenken“ – bitte gern. Weiter lese ich es handele sich um den Beginn eines Dialogs. Warum dann die Eile? Ich bin jedenfalls für einen offenen Dialog. Um einen solchen beginnen zu können, müssen zuerst die Fakten auf den Tisch. Sie lauten:
1) Das Rechenzentrum hat eine Nutzfläche von 5.000 m², der Ersatzbau im Kunst- und Kreativquarier bekommt 8.000 m² Nutzfläche und hat eine im Grundbuch eingetragene Höchstmiete von 9,00 € pro m². Den Nutzern des Rechenzentrums steht dort also eine wesentlich größere Fläche als jetzt zur Verfügung. Die Vermutung liegt nahe, dass man etwas anderes mit dem Gebäude vorhat, das nach einer Sanierung nach heutigen Bauvorschriften ohnehin völlig anders aussehen würde.
Neues KreativQuartier Glockenweiß
2) Das 1999 ausgewiesene Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ verfolgt laut Satzung im § 1 als Hauptziel die Beseitigung „städtebaulicher Missstände“. Alle folgenden SVVBeschlüsse verfolgten genau dieses Ziel. Im gültigen Bebauungsplan heißt es:
„[…] Das städtebauliche Konzept […] sieht eine städtebauliche Neuordnung orientiert am historischen Stadtgrundriss vor. Voraussetzung hierfür ist der Rückbau des Rechenzentrums sowie der Gebäude der alten Feuerwache. Nördlich der Garnisonkirche soll die frühere Plantage als öffentliche Grünanlage in ihrer ursprünglichen Größe wieder hergestellt werden, […]. Auch für die Realisierung der Grünanlage ist der Abriss des Rechenzentrums erforderlich.“
Dies ist die Beschlusslage der SVV. Was am 7.12.2021 der Öffentlichkeit präsentiert wurde, nimmt auf diese Fakten keinen Bezug und geschah ohne Einbeziehung des Vorstands der FWG. Es widerspricht den Satzungen der Fördergesellschaft und der Stiftung Garnisonkirche, denn sie betreffen den Wiederaufbau der gesamten Kirche, nicht nur des Turmes!
Die Vorabstimmung ohne Beteiligung der Nutzer (FWG, Nagelkreuzgemeinde) schafft neue Fakten, die einen offenen Dialog erschweren. Mein Vertrauen ist erschüttert. Der Vorsitzende versicherte uns stets, auch für den ins Jahr 2023 verschobenen Abriss des Rechenzentrums gelte der alte Rechtsgrundsatz: „Verträge sind einzuhalten, Zusagen müssen gelten“ – nachzulesen auf der Website der Fördergesellschaft. Auf dezidierte Nachfrage wurde in der Mitgliederversammlung am 16.10.2021 nochmals betont, dass das Kirchenschiff weiterhin nicht zur Disposition stünde, sondern einem zweiten Bauabschnitt vorbehalten sei.
Mit der angekündigten bedingungslosen Übertragung des Kirchenschiff-Teilgrundstücks auf die Landeshauptstadt gibt die Stiftung jeglichen Einfluss auf die Gestaltung des Areals aus der Hand. Für mich als Christ viel schlimmer: Sie verpasst die Chance, an diesem politisch missbrauchten Ort, der auch für die Verführbarkeit und Fehlbarkeit von Menschen steht, ein Zeichen christlichen Glaubens zu setzen, der um diese menschlichen Eigenschaften weiß, von denen wir alle nicht frei sind!
Gerade heute braucht die auseinanderdriftende Gesellschaft einen Ort der Erinnerung an Positives und Negatives in der Geschichte, einen Ort der Hoffnung, der zu Redlichkeit im Umgang miteinander aufruft. Die zu erwartende Anziehungskraft des Bauwerks – gerade auch den aufgeputschten Streit – wird wesentlich mehr Platzbedarf generieren, als eine Kapelle von 100 Plätzen und eine Ausstellung von 180 m².
Ebenso wichtig der städtebauliche Aspekt. Das unmittelbare Nebeneinander von Rasterarchitektur und barockem Turm wäre eine Katastrophe für das Stadtbild. Es würde die hochwertige Architektur des Barockmeisters Philipp Gerlach zu einer Karikatur verkommen lassen! Die wichtige Grünzone der Plantage muss wieder entsiegelt werden und der erfrischende Stadtkanal dazukommen – gerade in Zeiten des Klimawandels! Das hat nichts mit Rückwärtsgewandtheit zu tun, sondern mit Vertragstreue und Redlichkeit!
Die bis weit in die Innenstadt hinein wahrzunehmenden architektonischen „Brüche“ haben offenbar den Blick für die Einmaligkeit des Potsdamer Stadtbildes völlig verstellt. Brüche statt Harmonie scheinen zeitgemäß zu sein. Wohin Brüche gesellschaftlicher Normen und Werte führen, erleben wir aktuell auf den Straßendemos im ganzen Land. Der Bruch demokratischer Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung liegt auf gleicher Linie. Lautstarkes und diffamierendes Auftreten darf nicht die Oberhand gewinnen. Ein wirklicher Dialog ist nur in Augenhöhe und nach festen Regeln möglich.
Gegen eine Mehrfachnutzung des Kirchenschiffs, auch als ein „Haus der Demokratie“, auch als Plenarsaal, ist nichts einzuwenden, vorausgesetzt, dass das Gebäude im Äußeren der Architektur des Kirchenschiffes entspricht, ähnlich wie eine solche Symbiose von Historie und Moderne im Reichstagsgebäude gelungen ist.
Bitte setzen Sie sich – für das Einhalten der demokratischen Beschlüsse der SVV ein und die Umsetzung des Bebauungsplanes ein – und für die Schönheit der Potsdamer Mitte!
Offener Brief von Reinhard Kwaschik zum Thema Nutzungskonzept „Forum an der Plantage“, 07.12.2021 – Areal Plantage, Rechenzentrum, Haus der Demokratie.
Ich grüße Herrn Altbischof Dr. Wolfang Huber, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung Garnisonkirche Potsdam.
Ich grüße Herrn Dr. Matthias Dombert, Vorstandsvorsitzender des Fördervereins Wiederaufbau Garnisonkirche e.V.
Es ist Zeit zu gehen! Bei aller Wertschätzung zu Ihrem bisherigen Leitungsdienst in Stiftung und Fördergesellschaft, erwarte ich, dass Sie von Ihren Ämtern zurücktreten, weil Sie, ganz persönlich, grob fahrlässig, die Satzungsziele der Stiftung Garnisonkirche Potsdam (Präambel: „…Die Stifter verfolgen gemäß dem „Ruf aus Potsdam“ das Ziel des Wiederaufbaus und der Nutzung der Garnisonkirche als Stadtkirche sowie als Symbolkirche und Ort der Versöhnung.“) und die Satzungsziele der Fördergesellschaft Wiederaufbau Garnisonkirche (§2,3.: „ Der Vereinszweck wird vorrangig verwirklicht durch die Förderung des Wiederaufbaus sowie der Erhaltung und der Nutzung der Potsdamer Garnisonkirche in enger Abstimmung mit der Stiftung Garnisonkirche Potsdam.“) verfehlen.
Das vorliegende Nutzungskonzept „Forum an der Plantage“, haben Sie eigenmächtig, ohne Mandat der Mitgliederversammlung der Fördergesellschaft entwickeln lassen. Die Nagelkreuzgemeinde der Garnisonkirche Potsdam wurde als Trägerin des geistlichen Lebens bei der Konzeptentwicklung Nutzugsoptionen nicht angehört.
Was ist die Unterschrift eines Bischofs wert? Im „Ruf aus Potsdam“ (15.01.2004, Villa Arnim) haben Sie mit Ihrer Unterschrift für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche geworben. Jetzt verleugnen Sie Ihre Unterschrift zum befreienden Ruf des Evangeliums, denn Sie vertreten nicht mehr den Wiederaufbau der Garnisonkirche.
Ich gehe von der Hoffnung aus, dass nach ihrem Rücktritt der „Ruf aus Potsdam“ verstärkt wird und wieder erfrischende Energie und Begeisterung für ein so großartiges Projekt entsteht. Wir können verschiedene Nutzungskonzepte für den zweiten Bauabschnitt der Garnisonkirche (Kirchenschiff) aus der Mitgliederschaft des Fördervereins Wiederaufbau Garnisonkirche e.V. und der Nagelkreuzgemeinde Garnisonkirche Potsdam heraus entwickeln und mit der Stadtgesellschaft beraten, inklusive der Frage, ob es einen Bedarf für eine Kirche gibt. Der Bedarf wird nicht simpel damit festgestellt, ob ein Bischof und die kleingläubige Leitung eines Kirchenkreises behaupten, wir brauchen diese Kirche nicht. Ganz anders denkt die 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 7. Tagung (09.11.2020) mit 12 Leitsätzen zur Zukunft einer aufgeschlossenen Kirche mit dem programmatischen Titel „Hinaus in Weite – Kirche auf gutem Grund“. Dort sind zur Kirchenentwicklung Perspektiven formuliert, die jenseits von eingeübten Formaten und abgeschlossenen parochialen Strukturen liegen. Der Bedarf an der befreienden Botschaft des Evangeliums ist in unserer Zeit riesig und wird an der Garnisonkirche mit seinem überregionalen Nagelkreuzzentrum aufleuchten.
Die Frage, welche Gestalt einst das Kirchenschiff haben soll, ist jetzt nicht die Gretchenfrage, sondern es geht um die Entwicklung von Nutzungskonzepten für das Kirchenschiff. Dann folgen Machbarkeitsstudien incl. Entwicklung von Finanzierungsplänen.
Es kann ja sein, dass Sie zu der Auffassung gekommen sind, dass das Ziel des Wiederaufbaus der Garnisonkirche so riesig und langwierig ist, dass es nicht erreichbar sei und Sie müde geworden sind. Deshalb, werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht, und machen Sie den „Platz frei“, damit Freunde und Förderer des Kirchenschiffes sich entfalten können und nicht weiter ausgebremst werden!
Ich hoffe, Sie haben Mut und Selbstachtung, die richtige Konsequenz zu ziehen.
Pfr. i. R. Reinhard Kwaschik
Mitglied der Nagelkreuzgemeinde Garnisonkirche Potsdam und ehrenamtlicher Mitarbeiter im Verkündigungsdienst der Nagelkreuzgemeinde Garnisonkirche Potsdam. Mitglied der Fördergesellschaft Wiederaufbau Garnisonkirche Potsdam e.V.
Betr.: Die geplante Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15. Januar 2022
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dombert, mit Ihrem o.g. Schreiben hat sich ein rechtlicher Sachverhalt ergeben, den wir der Einfachheit halber Ihnen gegenüber schriftlich festhalten wollen:
Ihre Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für den 15.01.2022 ist mit Poststempel vom 21.12.21 bei uns am 23.12.2021 eingetroffen. Nach kurzer, stichprobenartiger Rücksprache mit anderen Mitgliedern der FWG haben auch eine Reihe von anderen Mitgliedern die Einladung erst im Verlaufe der 51. Kalenderwoche erhalten. Nach der Satzung hätte eine Einladung zu einer Mitgliederversammlung spätestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Termin, mithin am 18. Dezember (Datum Poststempel) den Mitgliedern zugegangen sein müssen.
Das Abhalten einer Präsenz-Mitgliederversammlung unter zahlenmäßiger Zugangsbeschränkung entspricht nicht den demokratischen Grundsätzen des Vereinsrechtes und ist auch nicht durch die Corona-Sonderregelungen für Vereine vom 22.12.2020, gültig ab 28.02.2021 gedeckt.
Die von Ihnen geplante und ohne Beachtung der Fristen einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung ist somit aus mehreren Gründen satzungswidrig und darf nicht als solche stattfinden.
Stattdessen fordern wir Sie und die weiteren Mitglieder des Vorstandes hiermit auf, unverzüglich eine ordnungsgemäße, fristwahrende, und satzungskonforme außerordentliche Mitgliederversammlung anzuberaumen, da sich mit Ihren öffentlichen Äußerungen zum „Kompromiss“ mit der Landeshauptstadt Potsdam unzweifelhaft ein dringendes Vereinsinteresse im Sinne des § 7 (2) ergeben hat.
Sollten Sie dennoch die satzungswidrige Mitgliederversammlung durchführen wollen, kündige ich schon heute an, dass Ihr satzungswidriges Verhalten dem Finanzamt Potsdam angezeigt und öffentlich wird. Rechtliche Schritte behalten wir uns dann ausdrücklich vor.
Zusammen mit Ihrer in den Medien verbreiteten Absicht sich im Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche Potsdam (SGP) unabhängig von der Willensbildung der Vereinsmitglieder gegen den Wiederaufbau des Kirchenschiffs, das unstrittig Teil der Potsdamer Garnisonkirche war, und für die Errichtung eine „Hauses der Demokratie“ auf dem Grundstück des Kirchenschiff aussprechen zu wollen, was dem Satzungszweck der FWG widerspräche, kann dies zu einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt führen. Dies kann auch das laufende Jahr 2021 betreffen so dass eine solche Aberkennung auch schon in den Bau investierte Spenden, für die die FWG schon Spendenbelege ausgestellt hat, betreffen kann und diese ggf. nicht mehr steuerlich abzugsfähig sind. Sollte dieser Steuerschaden der Spender auf Ihr persönliches satzungswidriges Verhalten zurückzuführen sein steht dahin, ob Sie Herr Prof. Dombert, für einen eventuellen Schaden zu Lasten der FWG persönlich haftbar sind.
Weiterhin fordern wir Sie auf der Tagesordnung der kommenden, satzungs- und fristgemäß geladenen, außerordentlichen Mitgliederversammlung einen Punkt „Abberufung der gewählten Mitglieder des Vorstandes“ hinzuzufügen und diesen schon mit der Einladung den Mitgliedern mitzuteilen. Mindestens ein Antrag auf Abberufung liegt Ihnen schon vor, hilfsweise stellen die unterzeichneten Fördergesellschafts-mitglieder hiermit diesen Antrag ebenfalls. Darüber hinaus bitten wir Sie uns unverzüglich mitzuteilen wie viele stimmberechtigte Mitglieder die Fördergesellschaft momentan führt, um das Quorum nach § 7 (2) der Satzung zu bestimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ehrenvorsitzender der FWG
Dr. Hans-P. Rheinheimer Potsdam Antragsteller und bestätige hiermit die Antragstellungen der nachfolgend aufgeführten Mitglieder der FWG im beigefügten Schreiben vom 3. Januar 2022 an den Vorstandsvorsitzenden der FWG Prof. Dr. Dombert: