Rechtsgutachten zum Rechenzentrum und Grundstück Kirchenschiff ist da.

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Rechtsgutachten bestätigt rechtsgutachterliche Stellungnahmen von RA Heinichen

Das von der LHP in Auftrag gegebene Rechtsgutachten betreffend Stiftung Garnisonkirche kommt in Bezug auf Nichtübertragung des Grundstückes des Kirchenschiffes und dem Nichterhalt des Rechenzentrums zu den gleichen Ergebnissen wie die rechtsgutachterliche Stellungnahme des RA Heinichen Berlin (Vorstandsmitglied der Fördergeselschaft für des Wiederaufbau der Garnisonkirche e.V.) vom 7. Januar 2022 und sein Redebeitrag auf der SVV der LHP am 26. Januar 2022. (Siehe Anlagen)

Auszüge aus dem Gutachen der Rechstanwälte Dorn, Krämer & Partner GbR (Siehe Anlagen)

  1. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Satzung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam ist eine Übertragung des für das Kirchenschiff vorgesehenen Grundstücksteils nicht möglich.
  2. Eine Überlassung des für das Kirchenschiff vorgesehenen Grundstückteils an die LHP für kommunale Zwecke auf schuldrechtlicher Basis oder durch Bestellung eines Erbaurechtes ist auf Basis der aktuellen Satzung nur für einen vorübergehenden Zeitraum möglich.
  3. Ein Vermögensanfall des Grundstücks an die LHP…. kann nicht mehr eintreten, wenn auf dem Grundstück mit der weitestgehenden Fertigstellung und Nutzbarkeit des Turms, zumindes mit der Kapelle ein kirchlich nutzbarer Gebäudeteil vorhanden ist.
Der Turm der Garnisonkirche ein Jahr vor der Vollendung

4. Eine Genehmigung der von der Stiftung zur Erfüllung der Auflage aus den Fördermittelbescheid beabsichtigten Grundschuldeintragung… ist ...nicht erforderlich bzw. muss nicht erteilt werden.

5. Das ……. eingeräumte Recht, den Abriss (des Rechenzentrums) zu verlangen, kann zeitlich und hinsichtlich des Umfang des Rückbaus nur geltend gemacht werden, wenn und soweit der Rückbau …… für die baurechtliche Genehmigung der Inbetriebnahme und Nutzung des Turms erforderlich ist und keine baurechtlich zulässige Lösung vereinbart werden kann.

6. Der SVV stehen keinerlei Rechte gegenüber der Stiftung und gegenüber dem Kuratorium als Organ der Stftung zu.

7. Der Oberbürgermeister ist in der Ausübung des Amtes als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung nicht weisungsgebunden und übt dieses Amt nach Gesetz und Stiftungsverfassung aus. Bei der Unterrichtungspflicht gegenüber der SVV über diese Tätigkeit ist die Verschwiegenheitsverpflichtung der Stiftung zu beachten.

Anlagen:
Gutachten RA Dorn vom 13.8.2022
Rechtsgutachterliche Stellungnahme RA Heinichen vom 7.1.2022
Redebeitrag in der SVV von RA Heinichen am 26.1.2022

Interview bei Radio BHeins: Studiogast Barbara Kuster zur Garnisonkirche.

Barbara Kuster informiert über die letzte Entwicklung um die Garnisonkirche und die Vollendung des Gesamtkunstwerkes Garnisonkirche Potsdam mit Turm und Schiff als Europakirche.

Podcast vom 10. Juni 2022:
https://bheins.de/studiogast-barbara-kuster/

Garnisonkirchenturm und Erhalt des Rechenzentrums

9 Entwürfe von Studenten des Fachgebiets Architekturtheorie
und Entwerfen der Universität Kassel, Prof. Philipp Oswalt

Kein Entwurf der Studenten von Prof. Philipp Oswalt! „Vorahnung“ von W. Baumgart, Mitteschön.

Mitteschön zeigt hier die Entwürfe von Studenten des Fachgebiets Architekturtheorie und Entwerfen der Universität Kassel von Prof. Philipp Oswalt, einem der schärfsten Gegener für den Wiederaufbau der Garnisonkirche und eifrigem Befürworter des Erhalt des Rechenzentrums.

Südseite BLOCK IV Bürgerbeteiligung und Entscheidung

Wiedergewinnung der Potsdamer Mitte schreitet voran.

LOS 3 Parzelle 3-4 Siegerentwurf mit Leitbau. Vorbild Palazzo Barbaran da Porto
Blick in die Schwertfegerstraße

Wie auch in Block III konnten die Bürger ihre Bewertung für die Entwürfe der Bewerber abgeben, bevor die Auswahlkommission die Entscheidung fällte. Hier die Stellungnahme von Mitteschön, die auf der Bewertung on Philipp Preuss beruht.

Die 6 Siegerentwürfe. Repro Andreas Klaer

Grundlage des Wiederaufbaus der Potsdamer Mitte ist das Leitbautenkonzept, dessen Einzigartigkeit auf der Einhaltung der historischen, kleinteiligen Parzellierung und der Orientierung an Gestaltungselementen und -prinzipien aus den historischen Gebäuden, insbesondere den sogenannten Leitbauten besteht, um eine harmonische städtebauliche Komposition, ein Werk der Stadtbaukunst von europäischer Bedeutung wieder zu erreichen.

Hier zeigt sich, dass insgesamt eine stärker Berücksichtigung der Vorgaben aus den Gebäudepässen erfolgen sollte. Aber das allein genügt nicht, sondern sollte endlich durch ein Gestaltungssatzung für die Potsdamer Mitte rechtlich verbindlich untersetzt werden, um damit auch mehr Planungssicherheit für die Bewerber zu gewinnen

Siegerentwurf Acht-Eckenhaus mit Fuge

Eine Besonderheit stellt die Fuge des Siegerentwurfs für das Achteckenhaus dar, das die zusammengeschobene Parzelle durch die Verbreiterung der Friedrich-Ebert-Straße symbolisieren soll.

Achteckenplatz Panoramatour Potsdam

Die Situation im Block IV 1850 und 2012 siehe auch Panoramatour Potsdam von Mitteschön.