Neues Ideenpapier zur Europakirche

12 Thesen für ein Nutzungskonzept
des Kirchenschiffes der Garnisonkirche Potsdam

Die Vollendung des Gesamtkunstwerkes Garnisonkirche.

Das innerstädtische Bauvorhaben Garnisonkirche in Potsdam wird intensiv diskutiert – von den engagierten Anwohnern und den Bürgern der Stadt, von privaten Initiativen und politischen Akteuren, zwischen Experten in Geschichts- und Kulturwissenschaft, Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Rekonstruktionsarchitektur.

Die Bürgerinitiative Mitteschön! hat sich den Bauten und dem Bauen in Potsdam und insbesondere der Entwicklung und Gestaltung seiner Mitte verschrieben.

Mit unserem neuen Ideenpapier wollen wir konstruktiv zur Debatte beitragen und die positiven Effekte darstellen, die ein Wiedergewinn der Garnisonkirche im Original für das architektonische Stadtbild, das Leben im Quartier und die Anziehungskraft der Kunst- und Kulturstadt Potsdam hervorruft.

Vor allem möchten wir aufzeigen, dass die thematische Ausrichtung einer als Bürgerkirche wieder erstandenen Garnisonkirche neue Perspektiven für einen bedeutenden Kultur- und Diskursort öffnet – mit Programmatik und Programm eines europäischen Hauses, das über historisch und lokal hinausgeht und vielfältig und zukunftszugewandt orientiert ist. Zukunft im Original.

Hier das Ideenpapier zum Herunterladen: Programm Europakirche

“Straßenräume der Innenstadt – Neu denken”.

Ergebnispräsentation der beiden Werkstattgespräche für mehr Aufenthaltsqualität in der Potsdamer Innenstadt zwischen Hegelallee und Charlottenstraße

Inn den vergangenen Jahren ist bereits einiges geschehen, um zugunsten aller den Autoverkehr im Zentrum reduzieren: Außengastronomie auf bisherigen Parkflächen, neue Fahrradabstellanlagen in der Friedich-Ebert-Straße oder die Diagonalsperre an der Jägerstraße. Potsdams Innenstadt soll noch lebenswerter werden. So geht es unter anderem aus der aktuellen Bürgerumfrage hervor. Zwei Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung fordern ebenfalls mehr „Nutzungsqualität im öffentlichen Raum“ und eine „Verringerung des ruhenden Verkehrs” in der Innenstadt. Bereits gesetzt sind die Verlängerung der Fußgängerzone in der Brandenburger Straße bis zum Bassinplatz und der Umbau der Friedrich-Ebert-Straße.

In zwei Werkstattveranstaltungen wurde der Innenstadtraum neu gedacht. Sowohl Interessen von Bewohnern als auch vom ansässigem Gewerbe sollten beachtet werden, ebenso die Attraktivität für Touristen. Ziel war ein Nutzungskonzept für das gesamte Gebiet mit detaillierten Vorschlägen für einzelne Straßenabschnitte. Dieser Prozess war eingebettet in das „Leitprojekt Autofreie Innenstadt“ der Stadt Potsdam und wurde durch ein Planungsbüro betreut.

Interssante Anregungen auch zum Thema Klimaschutz in der Innenstadt.

Präsentation der Werkstattgespräche mit Anhang.

https://www.potsdam.de/innenstadt-strassenraeume-neu-denken

Rechtsgutachten zum Rechenzentrum und Grundstück Kirchenschiff ist da.

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Rechtsgutachten bestätigt rechtsgutachterliche Stellungnahmen von RA Heinichen

Das von der LHP in Auftrag gegebene Rechtsgutachten betreffend Stiftung Garnisonkirche kommt in Bezug auf Nichtübertragung des Grundstückes des Kirchenschiffes und dem Nichterhalt des Rechenzentrums zu den gleichen Ergebnissen wie die rechtsgutachterliche Stellungnahme des RA Heinichen Berlin (Vorstandsmitglied der Fördergeselschaft für des Wiederaufbau der Garnisonkirche e.V.) vom 7. Januar 2022 und sein Redebeitrag auf der SVV der LHP am 26. Januar 2022. (Siehe Anlagen)

Auszüge aus dem Gutachen der Rechstanwälte Dorn, Krämer & Partner GbR (Siehe Anlagen)

  1. Auf der Grundlage der gegenwärtigen Satzung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam ist eine Übertragung des für das Kirchenschiff vorgesehenen Grundstücksteils nicht möglich.
  2. Eine Überlassung des für das Kirchenschiff vorgesehenen Grundstückteils an die LHP für kommunale Zwecke auf schuldrechtlicher Basis oder durch Bestellung eines Erbaurechtes ist auf Basis der aktuellen Satzung nur für einen vorübergehenden Zeitraum möglich.
  3. Ein Vermögensanfall des Grundstücks an die LHP…. kann nicht mehr eintreten, wenn auf dem Grundstück mit der weitestgehenden Fertigstellung und Nutzbarkeit des Turms, zumindes mit der Kapelle ein kirchlich nutzbarer Gebäudeteil vorhanden ist.
Der Turm der Garnisonkirche ein Jahr vor der Vollendung

4. Eine Genehmigung der von der Stiftung zur Erfüllung der Auflage aus den Fördermittelbescheid beabsichtigten Grundschuldeintragung… ist ...nicht erforderlich bzw. muss nicht erteilt werden.

5. Das ……. eingeräumte Recht, den Abriss (des Rechenzentrums) zu verlangen, kann zeitlich und hinsichtlich des Umfang des Rückbaus nur geltend gemacht werden, wenn und soweit der Rückbau …… für die baurechtliche Genehmigung der Inbetriebnahme und Nutzung des Turms erforderlich ist und keine baurechtlich zulässige Lösung vereinbart werden kann.

6. Der SVV stehen keinerlei Rechte gegenüber der Stiftung und gegenüber dem Kuratorium als Organ der Stftung zu.

7. Der Oberbürgermeister ist in der Ausübung des Amtes als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung nicht weisungsgebunden und übt dieses Amt nach Gesetz und Stiftungsverfassung aus. Bei der Unterrichtungspflicht gegenüber der SVV über diese Tätigkeit ist die Verschwiegenheitsverpflichtung der Stiftung zu beachten.

Anlagen:
Gutachten RA Dorn vom 13.8.2022
Rechtsgutachterliche Stellungnahme RA Heinichen vom 7.1.2022
Redebeitrag in der SVV von RA Heinichen am 26.1.2022

Interview bei Radio BHeins: Studiogast Barbara Kuster zur Garnisonkirche.

Barbara Kuster informiert über die letzte Entwicklung um die Garnisonkirche und die Vollendung des Gesamtkunstwerkes Garnisonkirche Potsdam mit Turm und Schiff als Europakirche.

Podcast vom 10. Juni 2022:
https://bheins.de/studiogast-barbara-kuster/